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AVR Caritas Entgelttabelle: Bezugsdatum richtig einordnen

Die AVR Caritas Entgelttabelle auf der Seite gilt ab 01.02.2026. Dieses Datum gehört zu jedem Wert, den du für einen Vergleich übernimmst. Ohne Bezugsdatum bleibt offen, ob eine ältere Vorstufe oder der aktuelle ausgewählte Tabellenstand gemeint ist. Prüfe das Datum vor dem Betrag und notiere beides zusammen. So lässt sich eine spätere Abweichung zeitlich einordnen. Die Seite weist mittlere Werte der Bundeskommission aus; regionale Regelungen können abweichen.

Den aktuellen Stand erkennen

Wähle zunächst die passende Anlage: Anlage 3 für die allgemeine Vergütung, Anlage 31 für Pflege oder Anlage 33 für den Sozial- und Erziehungsdienst. Kontrolliere danach die Gruppen- und Stufenzeile. Der Hinweis zur Tabelle nennt den Stand ab 01.02.2026 und die Vollzeitbasis von 39 Stunden pro Woche. Nimm die Datumsangabe aus dem Tabellenhinweis als festen Bestandteil deiner Dokumentation. Eine bloße Jahreszahl würde die zeitliche Einordnung zu ungenau machen.

Für die Darstellung kannst du zwischen Monatsbrutto, rechnerischem Stundenlohn und Jahresbrutto wechseln. Diese Ansichten beruhen auf derselben Auswahl und sind unterschiedlich zu lesen. Monatsbrutto ist der tarifliche Ausgangswert. Stunden- und Jahreswerte sind rechnerische Ableitungen, keine neuen Tarifstände.

Ältere Vorstufen richtig einordnen

Die Seite nennt außerdem eine Vorstufe aus 07/2025, gegen die die hinterlegten Werte geprüft wurden. Ein älterer Ausdruck kann deshalb weiterhin als historische Vergleichsgrundlage dienen, darf aber nicht ohne Kennzeichnung mit dem Stand ab 01.02.2026 vermischt werden. Bewahre ältere Notizen mit ihrem ursprünglichen Bezugsdatum auf und vergleiche sie erst danach mit dem neuen Stand. Die Datumsangabe erklärt, welcher Wert damals gemeint war.

Wenn deine Abrechnung ein anderes Ergebnis zeigt, prüfe zuerst das Datum und erst danach Arbeitszeit oder zusätzliche Bestandteile. Zulagen und Jahressonderzahlung sind nicht in der Tabellenzeile enthalten. Auch Steuer- und Sozialabzüge gehören nicht zum Tabellenbrutto. Der Tabellenwert liefert daher keine persönliche Nettoauszahlung.

Bei zwei Belegen aus unterschiedlichen Monaten lohnt sich eine feste Gegenprobe. Schreibe beide Bezugsdaten ab und prüfe, ob Anlage, Gruppe und Stufe wirklich identisch geblieben sind. Vergleiche erst danach die Monatsansicht; eine Stunden- oder Jahresableitung kann zusätzliche Rundungen enthalten. So erkennst du, ob eine zeitliche Änderung oder eine andere Darstellung für die Differenz verantwortlich ist. Die Notiz bleibt auf den belegten Angaben.

  • Anlage und Gruppenkennung notieren.
  • Stufe und Bezugsdatum ablesen.
  • Monats-, Stunden- oder Jahresansicht kennzeichnen.
  • Ältere Vorstufen getrennt dokumentieren.
  • Regionale Abweichungen und Zusatzpositionen separat prüfen.

Datum im Rechnervergleich mitführen

Ein Klick auf eine Wertzelle öffnet den passenden Rechner mit Anlage, Gruppe und Stufe. Die Arbeitszeit kann dort als Rechenannahme angepasst werden. Der Rechner enthält keine Zulagen und keine Jahressonderzahlung und entscheidet keine Eingruppierung oder individuellen Ansprüche. Weitere Informationen: https://tarifvertrag-online.de.

Für eine belastbare Rückfrage nenne den Stand ab 01.02.2026, die verwendete Anlage und die Ansicht. Notiere außerdem, ob du eine aktuelle Abrechnung oder einen älteren Beleg vergleichst. Diese Reihenfolge hält die zeitliche Prüfung von der fachlichen Zuordnung getrennt. So bleibt sichtbar, welcher Prüfschritt die Differenz erklären kann.

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